Wasserrechtliche Verfahren und Beratungen
 

Die Einwirkung auf ein Gewässer oder die Nutzung eines Gewässers bedarf einer behördlichen Gestattung. Daher müssen für viele Vorhaben und Maßnahmen Genehmigungsunterlagen erstellt werden und im Vorfeld der Einreichung mit Behörden und Betroffenen diskutiert werden.

So müssen zum Beispiel Wasserversorger in regelmäßigen Abständen z.B. die Entnahme von Grundwasser genehmigen lassen. Im Zuge der Energiewende kommt es auch vermehrt zu thermischen Nutzung des Grundwassers.

Auch die Bauleitplanung oder einzelne Vorhaben in Überschwemmungsgebieten an Flüssen und Bächen erfordern eine fachtechnische Begleitung. Im Vordergrund steht dabei eine einschlägige Beratung, um Risiken und Schäden durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Ferner muss im Rahmen des Genehmigungsprozesses der durch die Planung entstehende Verlust an Hochwasserrückhaltevolumen ermittelt und Vorschläge für dessen Ausgleich ausgearbeitet werden.

Einen Überblick über unser Betätigungsfeld gibt folgende Aufzählung:

TOM-Bild zur Ausbreitung einer Wärmefahne