Im Dezember 2000 ist die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Die Richtlinie zielt auf eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa ab und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer Verbesserung des Zustands der Gewässer. Dabei werden Gewässer ganzheitlich betrachtet, vor allem aus ökologischer Sicht.
Die Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern können wir ingenieurtechnisch durch folgende Leistungen voranbringen:
- Fischwanderhilfen
- Gewässerrenaturierungen
- Umsetzungskonzepte
- Gewässerentwicklungspläne
- Ermittlung der Auswirkungen des Rückbaus von Wehren