Arbeitsgebiete - Wasserbau -
Sicherheitsüberprüfung und -anpassung von Hochwasserrückhaltebecken

Sicherheitsüberprüfung und -anpassung von Hochwasserrückhaltebecken

Hochwasserrückhaltebecken Hochwasserrückhaltebecken
links: Nachträgliche Abdichtung des Dauerstauraumes an einem Hochwasserrückhaltebecken. Bild mit Blick auf den Damm und der davor eingebauten mineralischen Abdichtung. rechts: Betonsanierung an einer Hochwasserentlastungsanlage (Hangseitenentlastung) nach dem Freilegen der Bewehrung.

An einem Hochwasserrückhaltebecken mit Dauerstauraum (150.000 m³), 690.000 m³ Hochwasserrückhalteraum und einem 21 m hohen Erdschüttdamm wurden Wasseraustritte festgestellt, die eine talabwärts liegende Wasserversorgung ungünstig beeinflussten.
Bei der turnusmäßigen Überprüfung der Hochwasserschutzanlage wurden Schäden an den Stahlbetonteilen der Hochwasserentlastung festgestellt. 

Beim Bau des Dammes wurde innerhalb des Stauraumes die Deckschicht von den Talhängen abgetragen und für den Dammbau verwendet. Es wurde zum Teil der Muschelkalk frei gelegt, so dass über das Kluftgestein Wasser aus dem Dauerstauraum versickerte und die Gewässergüte in einem Wasserschutzgebiet verschlechterte. Um dies zu unterbinden war eine nachträgliche Abdichtung der Talflanken erforderlich. Ein bodenmechanisches Gutachten empfahl, eine mineralische Abdichtung einzubauen. Geeignetes Material konnte in einem 20 km entfernten Steinbruch in ausreichender Menge gewonnen werden.

Im Zuge der Planung zeigte sich, dass am rechten Talfuß, innerhalb des Dauerstauraumes, eine Quelle austritt. Die Abdichtung musste über diesen Quellaustritt gebaut werden. Es war notwendig die Quelle mit Dränageschlitzen zu fassen und eine Dränagewasserleitung bis zum Betriebsauslass (Mönchbauwerk) zu führen, um eine kontinuierliche Ableitung des Dränagewassers zu gewährleisten.

An der Hochwasserentlastungsanlage (Hangseitenentlastung mit anschließendem rechteckigen Entlastungsstollen) waren Betonschäden festzustellen, die im Zuge einer Betonsanierung zu beseitigen waren.

Für die Abdichtungsmaßnahme, die Quellfassung und die Ableitung des Quellwassers wurden die Genehmigungsunterlagen für das Wasserrechtsverfahren erstellt (HOAI § 55, Leistungsphasen 1 bis 4).  Nach der Genehmigung wurden die Ausführungspläne angefertigt und für die oben genannten Maßnahmen und die Betonsanierung die Verdingungsunterlagen aufgestellt, die Gesamtmaßnahme ausgeschrieben und die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung wahrgenommen.